Gruppenfreistellungsverordnungen

Gruppenfreistellungsverordnungen
erlassen von der Europäischen Kommission. Sie führen, wenn die beteiligten Unternehmen ihre Voraussetzung erfüllen, zu einer (Gruppen-)Freistellung vom  Kartellverbot des Art. 81 I EGV; dies gilt derzeit u.a. für vertikale und Technologietransfer-Vereinbarungen sowie Vereinbarungen für Forschung und Entwicklung, Spezialisierung und Kfz-Vertrieb. Die Verordnungen sind jeweils befristet.
- Vgl. auch  Europäisches Kartellrecht.

Lexikon der Economics. 2013.

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